Wort davor: Hulde

Huldebrief

Huldebrief (I)
Erklärung: Huldigungsurkunde.

Huldebrief (II)
Erklärung: anläßlich der Hulde (II) gegebenes Privileg.

Wort danach: Huldeid

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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