Hufschreiber
Erklärung:
in Österreich dem Hufmeister (II) zur Seite.
vgl.
Hufschreiberlein.
Wort danach: Hufschreiberamt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten