Wort davor: Hufrichte
Hufrichten
Erklärung:
den Verpflichtungen des Hufrechts (I) nachkommen.
- Belegtext:
mag derselb [huber] ... zu dem geschwornen meier des dinghofes gon und dem die güter ufgeben ... und dann so sollent auch dieselben huber ... des hubrichtens ... entprosten ... sin
Datierung: 15. Jh.?
Fundstelle: Burckhardt,Hofr. 85
Wort danach: Hufrichtung
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