Wort davor: Hufmeierin

Hufmeister

Hufmeister (I)
Erklärung: herrschaftlicher Einnehmer der Einkünfte von Hufen (ohne Meierhofanschluß).
Hufmeister (II)
Erklärung: in den habsburgischen Ländern besonderer fürstlicher Rentbeamter, wird im 14. Jh. Haupt der Finanzverwaltung.

Wort danach: Hufmeisteramt

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