Wort davor: Hufmatte

Hufmeier

Hufmeier (I)
Erklärung: grundherrlicher Beamter, der auch das Hufengericht hält, über ihm noch ein Hufgerichtsmeier, unter ihm die Hufer.
Hufmeier (II)
Erklärung: der als Meier auf einer Hufe (IX 2 a) sitzt, über ihm ein oberster Meier.
Hufmeier (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: im Unterschied zu 1Bauer.

Wort danach: Hufmeierin

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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