Wort davor: Hufmatte
Hufmeier
Hufmeier (I)
Erklärung:
grundherrlicher Beamter, der auch das Hufengericht hält, über ihm noch ein Hufgerichtsmeier,
unter ihm die Hufer.
Hufmeier (II)
Erklärung:
der als Meier auf einer Hufe (IX 2 a) sitzt, über ihm ein oberster Meier.
Hufmeier (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
im Unterschied zu 1Bauer.
Wort danach: Hufmeierin
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten