Wort davor: Hufenvieh

(Hufenwährschaft)
Erklärung: der einer Hufe (IV 5 e) zukommende Anteil in der Mark.

Wort danach: Hufenweistum

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten