Wort davor: Hufengroschen
Hufengut, Hufgut
Erklärung:
aus einer Hufe (IV 7 b), (IX 2 a) bestehendes, einem Hof
(II 2) zugehöriges Bauerngut.
Hufengut (I)
Erklärung:
Begriff.
- Belegtext:
hub-güter, welche einem andern für einen jährlichen zinss zu bauen und zu nutzen übergeben werden
Datierung: 1728
Fundstelle: Leu,EidgR. II 51
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- Belegtext:
hub-gueter, bauer-gueter, so einem unter bedingung der treue gegeben werden
Datierung: 1741
Fundstelle: Frisch I 472
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- Belegtext:
hufen guth oder hub-guth ist ein bauer guth, worauf sich der bauer mit seiner familie ernähren kan. das dominium directum stehet ... lehn-herren zu und
die hufner ... müssen ... einen jährlichen canonem ... nebst frohnen verrichten ... man theilet die hufen güther ein in ganze, halbe und viertels hufen
Datierung: 1760
Fundstelle: Hellfeld III 1877
- Belegtext:
hufengut ..., ein bauerngut, zu welchem eine ganze hufe ackers gehört
Datierung: 1808
Fundstelle: Campe II 793
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Hufengut (II)
Erklärung:
iU. zu anderen Güterarten.
vgl.
Hufer (II 4).
Hufengut (II 1)
Erklärung:
von (anderem) Zinsgut.
Hufengut (II 2)
Erklärung:
von Lehengütern.
Hufengut (II 3)
Erklärung:
von Hofgut (I 1 b).
- Belegtext:
were och daz yemant hub oder hofgut verkoffen wolt
Fundstelle: Burckhardt,Hofr. 90
Hufengut (III)
Erklärung:
Rechtscharakter.
Wort danach: Hufgutfrucht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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