Wort davor: Hufengerichtsherr
Hufgerichtsjunker
- Belegtext:
"in ungedruckten Urkunden von 1662 und 1713 werden ... die Grundherren hochadeliche hubgerichts-herrn, hubgerichtsjuncker und frei adeliche herrn, gann erben ... genannt"
Fundstelle: Maurer,Einl.2 235
Wort danach: Hufgerichtsmeier
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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