Wort davor: Hufengerichtsgerechtigkeit
Hufengerichtsherr
Erklärung:
der berechtigt und verpflichtet ist, das Hufengericht zu halten.
- Belegtext:
weisen wir den ... graf Th. ... zum dritten theil für ein hubgerichtsherren
Datierung: 1566
Region/Autor/Textsorte:
Rheinpfalz
Fundstelle: GrW. I 797
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
"in ungedruckten Urkunden von 1662 und 1713 werden ... die Grundherren hochadeliche hubgerichts-herrn, hubgerichtsjuncker und frei adeliche herrn, gann erben ... genannt"
Fundstelle: Maurer,Einl.2 235
Wort danach: Hufgerichtsjunker
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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