Wort davor: hrumech

Hubertsbünder
Erklärung: altes rheinpreußisches Flächenmaß; entspricht 94.5766a, 20 gr. oder 400 kleine Hubertusruten.

Wort danach: Hubertsfuß

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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