(Hræglþegn)
Erklärung:
fürstlicher Hof- und klösterlicher Beamter, der für die Kleidung verantwortlich ist, Vestiarius.
sprachliche Erläuterung:
von ags. hrægl Gewand.
Wort danach: hraopant
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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