Wort davor: hostar

Hostendienst
Erklärung: Hostenditium, Heersteuer (des Doppelvasallen) zur Ablösung der Heerfahrtspflicht bei dem (anderen) Lehnsherrn.

Wort danach: Hostert

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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