Wort davor: Hospitalvogt

Hospitalsvorsteher
Erklärung: Mitglied eines Kollegiums zur Oberaufsicht über ein Hospital.
vgl. Hospitalsherr, Hospitalsmeister, Hospitalpfleger.

Wort danach: Hospitalwesen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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