Wort davor: Hosenvorteil
Hosenzins
Erklärung:
Steuer im Fürstentum Jauer.
- Belegtext:
die herczoginne hat gegeben H.Renker drey par iarliches hosesczinses yn vnd vff den gutirn die hernoch geschriben steen
Datierung: 1385
Fundstelle: StArchBresl.
- Belegtext:
vnd ab das nicht geschee, zo sall vnd mag der obgen. H.R. in vnd vff den vorgen. gutern vmbe sinen vorsessen hosenczins phfenden
Datierung: 1385
Fundstelle: StArchBresl.
- Fundstelle: CDSiles. 27 S. 70 und 265
Wort danach: Höslein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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