Wort davor: Hosenflicker

Hosengeld

Hosengeld (I)
Erklärung: als Teil der Besoldung.

Hosengeld (II)
Erklärung: "von der Obrigkeit in Geld statt der ursprünglich als Preis ausgesetzten Hosen gespendete Schützengabe".

Wort danach: Hosengericht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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