Wort davor: Hosenflicker
Hosengeld
Hosengeld (I)
Erklärung:
als Teil der Besoldung.
- Belegtext:
[ein Stadtknecht bezieht] 24 g hosengeld
Datierung: 1476
Fundstelle: Hobohm,Quedlinb. 66
- Belegtext:
1 fl. 15 alb. hosen-gelt
Datierung: 1757
Fundstelle: Estor,RGel. I 1026
Faksimile
- Belegtext:
[die Besoldung des Magistrats der Stadt Mühlhausen war 1509-37] jeden rathstag zwey schill. und am ende des jahres ein pfund stebler hosengeld
Fundstelle: ElsWB. I 216
Hosengeld (II)
Erklärung:
"von der Obrigkeit in Geld statt der ursprünglich als Preis ausgesetzten Hosen gespendete Schützengabe".
Wort danach: Hosengericht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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