Wort davor: Hörvogtei

(Hörwispel)
Erklärung: Abgabe in Menge des Getreidehohlmaßes Wispel.
Wortbildungshinweis: zu Höre (I).

Wort danach: Horwurf

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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