Belegtext:
soll ... niemand ... mit lampen, kien oder einem blossen licht, oder einer höltzernen, sondern mit horn-, eisen- oder meßings-leuchten, in die ställe, scheunen ... gehen Datierung: 1618
Region/Autor/Textsorte:
LünebPolO.
Fundstelle:SammlVerordnHannov. II 103
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