Wort davor: Hörmann
Hörmäßigkeit
Erklärung:
wie Hörigkeit (I).
- Belegtext:
auch mit hormessigkhaiten, obrigkheiten, diensten und herrlichaiten, wie sy uns die, als irem kunig und erbherrn zu thun schuldig
Datierung: 1540
Fundstelle: Zivier,SchlesBgw. 7
Wort danach: 1Horn
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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