Wort davor: Honigrecht
Honigsaum
Erklärung:
Honigseim.
- Belegtext:
welcher ... solchen [Bienenschwarm] behalten wil sol halbentheil des werthß nach gelegenheit der schwaden und hönigßaumbß sambt den peinkhör dem andern zahlen
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. V 165
Wort danach: Honigsteuer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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