Wort davor: Honiggewölbe
Honiggülte
Erklärung:
Verpflichtung der Zeidler zur Lieferung von Honig an ihre Herren.
vgl.
Honigbede.
- Belegtext:
das er sich unde alle ... nochkomenden seynes stammes ... sulcher honiggulde eigenthums unde aller gerechtikeit, ... frei und ledich gekaufft ... hodt
Datierung: 1480
Fundstelle: LübbStB. 94
- Belegtext:
heißt ... der honigzins an einigen orten die honigguelte
Datierung: 1782
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 25 S. 40
- Fundstelle: ZVk. 10 (1900) 25
Wort danach: Honighälter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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