Wort davor: Holzzwang
Homagialeid
Erklärung:
Lehnseid.
- Belegtext:
daß alle in den hiesigen churlanden gebohrene ... vom adel ... sofort nach zurückgelegtem 25. jahr ihres alters ... den homagial-eyd zu praestiren schuldig seyn sollen
Datierung: 1721
Fundstelle: v.Frauenholz,Heerw. IV 236
- Belegtext:
sämtliche stände und vasallen derer mediatfürstenthümer und freien standesherrschaften ... mit dem gewöhnlichen vasallen- oder homagialeid zu belegen
Datierung: 1764
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. XIII 350
- Belegtext:
würde ich den im ausland sich aufhaltenden ... eigenthümer eines stimmfähigen gutes ... zum landtag zulassen, wenn er den homagial eyd geleistet
Datierung: 1827
Fundstelle: Botzenhart,Frhr.v.Stein VI 480
Wort danach: Homagialgeschäft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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