Wort davor: Holzzehnt

Holzzeichen

Holzzeichen (I)
Erklärung: 2Holzmark, Eigentumszeichen auf gefälltem bzw. zu fällendem Holz.

Holzzeichen (II)
Erklärung: obrigkeitliches Zeichen, Holzstempel.
Holzzeichen (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: aufgeführt als städtische Einnahmequelle.

Wort danach: Holzzettel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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