Wort davor: Holzzehnt
Holzzeichen
Holzzeichen (I)
Erklärung:
2Holzmark, Eigentumszeichen auf gefälltem bzw. zu fällendem Holz.
- Belegtext:
keiner darf dem andern sein holzzeichen abhauen oder sich zueignen, sonst wird ihm die wasserstraße verboten
Datierung: 1555
Fundstelle: Vetter,ORhein 27
[weitere Angaben: so urkundlich?]
- Belegtext:
daß welcher aus dem howald holzen wolte, der solle jederzeit sein eigen holzzeichen auf das holz machen
Datierung: 1704
Fundstelle: GasterLsch. 278
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Holzzeichen (II)
Erklärung:
obrigkeitliches Zeichen, Holzstempel.
Holzzeichen (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
aufgeführt als städtische Einnahmequelle.
- Belegtext:
[in Einnahmeregister der Stadtrente:] holzzeichen 38 fl. 18 kr.
Datierung: 1795
Fundstelle: FriedbergGBl. 7 (1925) 59
[weitere Angaben: hierher?]
Wort danach: Holzzettel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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