Holzzähler
Erklärung:
der amtlich Holz(stämme) zu zählen hat.
Sachhinweis:
Sulzmann,HolzhNeckar 39: "Holzzähler ... die die Aufgabe hatten, das Einwerfen des Holzes in die Floßbäche zu überwachen und das Quantum zu
notieren zwecks Berechnung der Gestatenmiete. Diese Holzzähler wurden jeweils aus der Bürgerschaft gewählt, jedes Jahr am 1. Januar angenommen und ihr Amt durch Eid bekräftigt".
Wort danach: Holzzeche
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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