Wort davor: Holzwärter

Holzwartlehen
Erklärung: Gut, mit dem die Verpflichtung zum Holzwartdienst verbunden ist.
vgl. Holzwart.

Wort danach: Holzwäscher

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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