Wort davor: Holzwärter
Holzwartlehen
Erklärung:
Gut, mit dem die Verpflichtung zum Holzwartdienst verbunden ist.
vgl.
Holzwart.
- Belegtext:
dazs das gotteshaus zu M. ein holzwartlehen hat, und die daselb lehen haben die sollen dem gotteshaus daselbsten ihre hölzer hüten, also das sie alle tag einstund um die hölzer gehen sollen und zweimal creuzweisz dardurch
Datierung: 1381
Region/Autor/Textsorte:
Schwaben
Fundstelle: GrW. VI 208
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
H.G. [zinst] 3 honr vom holtzwartenlehen
Datierung: 1460
Fundstelle: WürtGQ. X 60
Wort danach: Holzwäscher
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten