Belegtext:
von denen gstättenschreibern und holtz-versilbern das ... ungerechte holtz abgelöst, solches in ihrer holtz-handler habenden huetten unter das gute hinein practicirt, für gerecht verkaufft Datierung: 1698
Fundstelle:CAustr. I 153
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Belegtext:
spaet abends ... holz wegzufuehren, ohne wissen ... der holzversilberer ist ... verbothen Datierung: 1793
Fundstelle:Kropatschek,KKGes. III 303