Wort davor: Holzverordnung
Holzverschleiß
Erklärung:
Holzverkauf.
- Belegtext:
aus mangl der fuhren ... der sonst gewöhnliche holtzverschleiß gäntzlich stöckhen bleibe
Datierung: 1684
Fundstelle: JbLkNÖ.2 29 (1944/48) 221
- Datierung: 1785
Fundstelle: HdbchÖstGes. VIII 98
Wort danach: Holzverschleißer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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