Holzverlaß
Holzverlaß (I)
Erklärung:
"Anweisung einer Forstparzelle zur Schlägerung an die Untertanen" Unger,SteirWsch. 354.
Wort danach: Holzverlaßvertrag
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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