Wort davor: Holzverkaufung

Holzverlaß

Holzverlaß (I)
Erklärung: "Anweisung einer Forstparzelle zur Schlägerung an die Untertanen" Unger,SteirWsch. 354.

Holzverlaß (II)
Erklärung: Abtretung von Holz an die Glashütten.
Holzverlaß (III)
Erklärung: Holztag (II) mit Vorhalt an die versammelten Gutsuntertanen.

Wort danach: Holzverlaßvertrag

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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