Wort davor: Holzungsrichter
Holzungsschworenschaft
Erklärung:
Tätigkeit, Amt der Holzgeschworenen.
- Belegtext:
nachdem die vörige holtzschworen iren aydt aufgegebenn, sein dieße nachbenante, vnnd an denen die holtzungesschworenschaft jtzo gekommmen, zu holtzschworen gesetzet
Datierung: 1563
Fundstelle: ZNdSachs. 1854 S. 163
Wort danach: Holzungsservitut
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