Wort davor: Holzungsnutz
Holzungsrecht
Holzungsrecht (I)
Erklärung:
Anspruch auf Holzung (II).
- Belegtext:
den maerkern stehen ... gerechtsamen in den gemeinschaftlichen waldungen zu, z.e. ... das holzungsrecht
Datierung: 1757
Fundstelle: Estor,RGel. I 974
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- Datierung: 1767
Fundstelle: Cramer,Neb. 66 S. 8
- Belegtext:
das einem gute als grundgerechtigkeit unbestimmt beygelegte holzungsrecht begreift die persönlichen bedürfnisse des besitzers ... nur ..., wenn er auf dem gute wohnt ... unter sich
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 22 § 205
- Belegtext:
holzreviere, in welchen den einwohnern der inficirten mit einwohnern aus andern oertern ein gemeinschaftliches holzungsrecht zustehet
Datierung: 1803
Region/Autor/Textsorte:
Preußen
Fundstelle: v.Berg,PolR. VII 332
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Holzungsrecht (II)
Erklärung:
das bezüglich der Holzung (II) geltende Recht.
- Belegtext:
so eyn holtungsmann nicht wolde holtungsrecht don und holden wath das syn bräck sy; gefunden, den hefft de holther na billigen dingen tho straffende
Datierung: 1558
Fundstelle: Ehlert,Amelinghausen 58
Wort danach: Holzungsregister
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