Wort davor: Holzungsgericht
Holzungsgerichtsinstruktion
vgl.
Holzungsinstruktion.
- Belegtext:
außer diesem deputationsgericht subsistirte allhier annoch ein besonderes hölting oder holzungsgericht, dessen gerichtsbarkeit sich über alle unterthanen der grafschaft Lingen [Westfalen],
es möchten freie oder eigenbehörige sein, in allen landespolizeisachen, auch was die marken, felder, holzungen pp. afficirte, erstreckete und wie alle solche sachen in der neuen holzungsgerichts-instruction
umständlich beschrieben werden
Datierung: 1767
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. XIV 304
Wort danach: Holzungsgrenze
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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