Wort davor: Holzungeld
Holzungsfrage
Erklärung:
Frage um Rechtsfindung an Holzung (III).
- Belegtext:
seind die gemeinen holtzungs fragen [um Rechtsweisung zU. Urteil in Einzelfällen] wegen der kelte vor dises mahl bis zum negsten holtzung verweilet
Datierung: 1611
Fundstelle: Piper,MR. 206
- Belegtext:
alte amelunghausische holtzungsfragen auß ein holtzungs-register de anno 1558 gehalten von L. v. Estorff
Fundstelle: Ehlert,Amelinghausen 56
Wort danach: Holzungsfreiheit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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