Wort davor: Holzungsberechtigung

Holzungsbrüchte
Erklärung: vom Holzding festgesetzte Brüchte (II) für Waldschaden.

Wort danach: Holzungsdistrikt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten