Wort davor: Holztragen

Holzträger
Erklärung: wer Holz (weg-)trägt, sammelt.

Holzträger (I)
Erklärung: erlaubt.

Holzträger (II)
Erklärung: verächtlich.
Holzträger (III)
Erklärung: widerrechtlich.
Holzträger (IV)
Erklärung: als (staatlicher oder höfischer) Bediensteter.

Wort danach: Holztragerlohn

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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