Wort davor: Holztragen
Holzträger
Erklärung:
wer Holz (weg-)trägt, sammelt.
Holzträger (I)
Erklärung:
erlaubt.
- Belegtext:
sollen keine holzträger fürohin mehr befügt seyn, weder biel, gertel noch andere instrument, darmit sie holz verderben könten, in die wälder zu tragen, sondern sollen sich mit
dem, welches sie am boden finden ... begnügen laßen
Datierung: 1734
Fundstelle: ArgauLsch. I 576
Faksimile
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Holzträger (II)
Erklärung:
verächtlich.
Holzträger (III)
Erklärung:
widerrechtlich.
Holzträger (IV)
Erklärung:
als (staatlicher oder höfischer) Bediensteter.
Wort danach: Holztragerlohn
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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