Wort davor: Holzstütze
Holztag
Holztag (I)
Erklärung:
Tag, an dem im Walde Holz gelesen bzw. geschlagen und abgefahren werden kann.
vgl.
Holzertag.
- Belegtext:
ausse ... drey dage ... ein jowelck borger ... de mach bernneholt vordegedingen zwolff holtdage
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: ZHarz 3 (1870) 120
- Belegtext:
zue denn bestimeten holcztägen, alss zünstag unnd freytag
Datierung: 1616
Fundstelle: SchwäbWB. III 1769
- Belegtext:
die städte ..., so ein oder zwey holtz-tage in der wochen, das dörre und lese-holtz zuholen befugt
Datierung: 1646
Fundstelle: CJVenatorio-Forest. III 30
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
wer ausser den gestatteten holz-tagen zu einsammlung und eintragung des holzes sich in den forsten finden laesset, soll von den foerstern eingewroget, gepfaendet ... werden
Datierung: 1707?
Fundstelle: BrschwWolfenbPromt. I 342
- Belegtext:
daß sie gewisse holtz-täge halten und kein grün holtz abhauen
Datierung: 1733
Fundstelle: Beck,Forstg. Reg.
- Belegtext:
ausser denen verordneten holztagen darf kein holz aus dem walde abgefahren oder dessen gelesen werden
Datierung: 1739
Region/Autor/Textsorte:
Hessen
Fundstelle: v.Berg,PolR. VII 154
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- in Google Books
- Datierung: 1741
Fundstelle: Frisch I 465
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- in Google Books
- Belegtext:
ist nicht mehr holtz auf gemelten zehen holtz-tägen gestattet, alß er mit höchsten drey ochßen nach hauß fahren kann
Datierung: 1750
Fundstelle: Grebel,SGoar 490
- Belegtext:
welche diser ordnung entgegen die angesezte holztäge nicht halten
Datierung: 1766
Fundstelle: WürtLändlRQ. I 246
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
für diejenigen, welche nur raff- und leseholz aus dem walde zu nehmen berechtigt sind, [sollen] gewisse holztage [bestimmt werden]
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 22 § 218
- Fundstelle: ElsWB. II 662
- Fundstelle: SchweizId. XII 879
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
Holztag (II)
Erklärung:
Tag, an dem man vom Forstamt Holz erwerben kann.
vgl.
Holzschreibetag.
Holztag (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Tag der Holzversteigerung durch das Forstamt.
Holztag (III)
Erklärung:
Tag für Fronarbeit durch Wald- bzw. Holzarbeit.
- Belegtext:
ein kilchherr ist auch jnn alle jahr uff den helstag ein kuchen schuldig
Datierung: 1549
Fundstelle: Alsatia 1868/72 S. 236
[weitere Angaben: hierher?]
- Fundstelle: Stallaert I 622
Wort danach: Holztaxation
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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