Wort davor: Holzstrafe
Holzstrafen
- Belegtext:
vom holtz-straffen; im fall einer strafbahr [beim Holzdiebstahl] ergriffen würdt, solle er der gemeind 1 fl. verbüßen
Datierung: 1717
Fundstelle: ArchUFrk. 25 (1881) 433
Wort danach: Holzstrafkasse
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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