Wort davor: Holzstempel

Holzsteuer

Holzsteuer (I)
Erklärung: Lieferung von Holz.

Holzsteuer (I 1)
Erklärung: von den Schülern zur Beheizung der Schule.

Holzsteuer (I 2)
Erklärung: zu Bauarbeiten.

Holzsteuer (I 2 a)
Erklärung: für Straßen an den Herrn.
Holzsteuer (I 2 b)
Erklärung: zum Hausbau von dem Herrn.
Holzsteuer (II)
Erklärung: deren Ablösung in Geld.

Holzsteuer (II 1)
Erklärung: als Ablösung der Beholzungspflicht.
Holzsteuer (II 2)
Erklärung: Ablösung von Holzsteuer (I 2).

Wort danach: Holzstipendium

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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