Wort davor: Holzstempel
Holzsteuer
Holzsteuer (I)
Erklärung:
Lieferung von Holz.
Holzsteuer (I 1)
Erklärung:
von den Schülern zur Beheizung der Schule.
Holzsteuer (I 2)
Erklärung:
zu Bauarbeiten.
Holzsteuer (I 2 a)
Erklärung:
für Straßen an den Herrn.
Holzsteuer (I 2 b)
Erklärung:
zum Hausbau von dem Herrn.
- Belegtext:
m.g.h. sein im awsm ampt zcu notdorfftigen gebewde ein zcymlich holtzstewer auff des hantwergks ansynnen unzweiflich nicht abschlegigk
Datierung: 1506
Fundstelle: PlauenErbb. 193
Holzsteuer (II)
Erklärung:
deren Ablösung in Geld.
Holzsteuer (II 1)
Erklärung:
als Ablösung der Beholzungspflicht.
Holzsteuer (II 2)
Erklärung:
Ablösung von Holzsteuer (I 2).
Wort danach: Holzstipendium
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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