Wort davor: Holzschuldroggen

(Holzschule)
Erklärung: "Vereinigung zur Regelung der Benutzung der Hölzungen, besonders zum Schutz gegen Beraubung".

Wort danach: Holzschütze

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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