Wort davor: Holzschuhmacher

Holzschuld
Erklärung: Entgelt für Wald- bzw. Holznutzung.

Holzschuld (Spiegelstrich 1)

Wort danach: Holzschuldeneinmahner

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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