Wort davor: Holzschreibetag

Holzschuh

Holzschuh (I)
Erklärung: als Fußbekleidung.

Holzschuh (I 1)
Erklärung: in Ratssitzungen verboten.

Holzschuh (I 2)
Erklärung: zum Spott bei dem Sittengericht der parodistischen Landgemeinde der Knabenschaft von Zug.
Holzschuh (II)
Erklärung: als Maß.
vgl. Holzschuhmacher.

Wort danach: Holzschuher

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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