Wort davor: Holzschreibetag
Holzschuh
Holzschuh (I)
Erklärung:
als Fußbekleidung.
Holzschuh (I 1)
Erklärung:
in Ratssitzungen verboten.
- Belegtext:
weler râtsherre mit holtzschuhen fúrbaß me in großen ald klainen rât gât, der git 2 d ze buoß
Datierung: 1388
Fundstelle: KonstanzRbfRotB. 39
Holzschuh (I 2)
Erklärung:
zum Spott bei dem Sittengericht der parodistischen Landgemeinde der Knabenschaft von Zug.
- Belegtext:
die holtzschuo soll man denjänigen mitteilen, weliche wol mit dem practiciren khönnend umbgehen, heimlich thrölen und ämpter überkhomend, damit sy ein anderss mal desto leyser
gehen können, oder denen, so das pratiziren gefehlt hat [mißlungen ist]
Datierung: 1608
Fundstelle: SchweizArchVk. 9 (1904) 93
Holzschuh (II)
Erklärung:
als Maß.
vgl.
Holzschuhmacher.
Wort danach: Holzschuher
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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