Wort davor: Holzschinden
Holzschlag
Holzschlag (I)
Erklärung:
(Recht auf) Schlagen von Bäumen in Waldungen.
vgl.
Holzhieb.
Holzschlag (II)
Erklärung:
die abgeholzte Fläche.
- Belegtext:
sol er verhuetten, daz die holtzschleg, die von den holtzmaistern und arbaitern verhackht, nit verprennt werden, dardurch die iungen welde und holtz herwider wachsen mögen
Datierung: 1505
Fundstelle: Wopfner,Almendregal 140
- Belegtext:
die holzschlaege sollen von dem ... abholz ... geraeumt werden
Datierung: 1807?
Fundstelle: WirtRealIndex II 332
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Wort danach: Holzschlagen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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