Holzschauer
Erklärung:
städtischer Unterbeamter zur Überwachung des geschäftlichen Treibens auf den Holzmärkten.
vgl.
Holzmesser,
Holzschätzer.
Wort danach: Holzscheffel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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