Wort davor: Holzschatz
Holzschätzer
Erklärung:
(städtischer) Bediensteter zur Kontrolle der Beschaffenheit (Quantität, Qualität, Länge und ähnliches) des Holzes.
vgl.
Holzmesser,
Holzschauer.
- Belegtext:
[2] holtzschetzer in scheffen, holtzschetzer vor sant Steffan, holtzschetzer uff dem obern markt
Datierung: 1415
Fundstelle: KonstanzRbfRotB. 79
- Belegtext:
Hans Crafft, holtzschätzer
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: NArchHeidelb. 1 (1890) 165
[weitere Angaben: vgl.: das alles brenholcze besehen werden solle ... und was sin lenge und groß nit habe, als von alter herkommen ist, das solle auch für sinen wert gescheczt und dermassen verkaufft werden 1471 NArchHeidelb. 1 (1890) 166]
- Datierung: 1702
Fundstelle: NArchHeidelb. 6 (1905) 11
- Belegtext:
"beim Ausziehen des [geflößten] Holzes waren zunächst die acht holzschätzer beteiligt, sofern sie berufen waren, in zweifelhaften Fällen
über die Qualität des Holzes zu entscheiden, das heißt zu bestimmen, ob ein Block als ein ganzer oder als ein halber verrechnet werden dürfe"
Fundstelle: ZWirtFrk. 8 (1868/70) 464
Wort danach: Holzschau
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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