Wort davor: Holzrückerlohn
Holzrüge
Erklärung:
(Strafe für) Übertretung von Waldordnungen.
- Belegtext:
die holzruhe ... betreffen ... ist geantwort, daß ... zum verkauf oder sunst gutt holz, daraus dem wald schadd beschege, bi vermidung der ruhe nit gehauen werden
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: QFrankfG. II 180
- Belegtext:
zuweilen untersuchen die ... erbexen, holtingsleute ... die holzwrogen, dictiren die strafen
Datierung: 1798
Fundstelle: Hagemann,PractErört. I 168
Wort danach: Holzrüger
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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