Wort davor: Holzritt

Holzrod
Erklärung: "Genossenschaft, die das Nutznießungsrecht an einem bestimmten Stück Gemeindewald besitzt" SchweizId. VI 599.

Wort danach: Holzrodel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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