Wort davor: Holzplanteur

Holzplatz
Erklärung: Lager-, beziehungsweise Verkaufsplatz für Holz.
vgl. Holzgarten (Spiegelstrich 1), 2Holzmarkt (I), Holzraum.

Wort danach: Holzpolizei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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