Wort davor: Holzpfänder

Holzpfennig
Erklärung: Abgabe, ähnlich Holzgeld (I).

Holzpfennig (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Gebühr für den Lehrer.

Wort danach: Holzpfennwert

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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