Wort davor: Holzpartikular
Holzpaß
Erklärung:
für die Ausfuhr von Holz.
- Belegtext:
daß die attestationes unserer hoff-cammer ... zue dero examination zugestellet, und von beiderseits die holtz-paesse ins kuenftig bis fernere fuerstl. verordnung wahrgenohmen werden sollen
Datierung: 1660
Fundstelle: Schlüter,WestfProvR. I 525
Wort danach: Holzpfand
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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