Wort davor: Holzordnung

Holzordnungherr
Erklärung: "Ratsverordnete, welche die Aufsicht über den Verkauf des auf dem Rhein durch Private in die Stadt geflößten Holzes hatten" SchweizId. II 1529.
vgl. Holzherr (IV).

Wort danach: Holzpartikular

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