Wort davor: Holzmessen

Holzmesser
Erklärung: (Gemeinde-) Bediensteter zur Aufsicht über Holzverkauf, vornehmlich auch zur Prüfung der Maßrichtigkeit des zu verkaufenden Holzes.

Wort danach: Holzmeßzoll

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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