Wort davor: Holzmeißer

Holzmeister

Holzmeister (I)
Erklärung: Amtsträger hauptsächlich zur Aufsicht über Wald- und Holzangelegenheiten.

Holzmeister (I 1)
Erklärung: allgemein.

Holzmeister (I 2)
Erklärung: Gemeindebediensteter oder mit Waldaufsicht betraute Ratsperson.
Holzmeister (I 3)
Erklärung: landesfürstlicher Amtsträger, insbesondere im Bereich eines Berggerichts.
Holzmeister (I 4)
Erklärung: Organ einer bergbaulichen Gewerkschaft.
Holzmeister (I 4 Spiegelstrich 1)
Erklärung: bei der Salzgewinnung.
Holzmeister (I 5)
Erklärung: als oberstes Organ einer Mark (oder deren Teilstück) nach dem Holzgrafen.
Holzmeister (I 6)
Erklärung: in der Schweiz: "früher obrigkeitlicher Beamter, Waldhüter, zugleich Unterrichter über Waldfrevel" SchweizId. IV 516.
Holzmeister (II)
Erklärung: Zimmermann, Wagner.
Holzmeister (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: Vorarbeiter der Holzknechte.

Wort danach: Holzmeisteramt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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